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Der Ärger mit dem Unterhalt

14. Oktober 2020

Unterhaltsstreitigkeiten sind in Deutschland an der Tagesordnung. Statistiken zufolge bezahlt nur ein Drittel aller unterhaltspflichtigen Väter regelmäßig und in voller Höhe die Geldleistungen für die unterhaltspflichtigen Kinder. Etwa die Hälfte aller alleinerziehenden Mütter erhalten überhaupt keine Unterhaltszahlungen. Dies führt häufig zu finanziellen Engpässen und massiven Streitigkeiten.

Welche Arten von Unterhalt gibt es:

Am häufigsten ist natürlich der Unterhalt für minderjährige Kinder. Diese haben unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind, zusammen oder getrennt leben, einen Anspruch auf Unterhalt. Bei zusammenlebenden Familien erfolgt dieser als Naturalunterhalt. Das bedeutet, dass dem Kind alle notwendigen Sachleistungen wie Lebensmittel, Spielsachen, Kleidung oder Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung von den Eltern zur Verfügung gestellt werden. Im Trennungsfall sorgt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, weiterhin für diese Sachleistungen, während der getrennt lebende Elternteil Unterhalt in Form von Barleistungen bezahlt. Die Höhe der Unterhaltszahlungen richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und hängt sowohl vom Einkommen des Vaters, als auch vom Alter des Kindes ab.

Im Falle einer Scheidung kommt auch der sogenannte Ehegattenunterhalt in Betracht. Grundsätzlich erwartet der Gesetzgeber zwar von den geschiedenen Partnern, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, doch gibt es eine Reihe von Gründen, die es verhindern können, für sich selbst zu sorgen. Hierfür wären beispielsweise krankheits- oder altersbedingte Gründe zu nennen, aber auch die Notwendigkeit der Kinderbetreuung. In diesen Fällen besteht eine sogenannte Bedürftigkeit, welche zu einer Unterhaltsberechtigung führt.

Auch volljährige Kinder können unter Umständen Unterhaltsansprüche haben, auch wenn hier das gleiche gilt wie beim Ehegattenunterhalt. Auch von ihnen wird erwartet, mit Volljährigkeit ihre Lebenshaltung selbst zu finanzieren. Befindet sich das volljährige Kind jedoch noch in Ausbildung oder im Studium, ist es krank, behindert oder unverschuldet arbeitslos, besteht auch hier eine Unterhaltspflicht seitens der Eltern.

Umgekehrt gilt der Fall, dass auch Eltern, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, von ihren volljährigen Kindern Unterhaltsleistungen verlangen können, sofern diese die finanziellen Mittel dazu haben.

Da es in diesem Lebensbereich immer wieder zu Versuchen kommt, sich vor Zahlungsverpflichtungen zu drücken, macht es unter Umständen Sinn, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unterhaltsflucht oder Unterhaltsbetrug:

In einer idealen Welt kommt es in einer Partnerschaft nicht zur Trennung. Aber wenn doch – dann kümmern sich nach wie vor beide Elternteile liebevoll um den Nachwuchs und nehmen ihre Verantwortung ernst. Doch die Welt ist nicht ideal und schon gar nicht gerecht. Daher läuft es vielfach leider anders ab. Viele Väter fühlen sich durch die finanziellen Belastungen überfordert oder ungerecht behandelt, insbesondere wenn ihnen das Sorgerecht entzogen wurde und ein etwaiges Besuchs- oder Umgangsrecht kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten ausgeübt werden darf.

Zwar kennt das deutsche Recht in Scheidungsangelegenheiten keine Schuldfrage, aber Recht und Gesetz stehen erst einmal hinten an, wenn sich ein Partner betrogen, schlecht behandelt oder ausgenutzt fühlt. Dann wird häufig mit harten Bandagen gekämpft. Nicht selten wird dann versucht, die Unterhaltspflicht mit falschen oder unvollständigen Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu mindern oder gar aufzuheben. In manchen Fällen versuchen unterhaltspflichtige Partner sogar, sich den finanziellen Verpflichtungen zu entziehen, indem sie im Ausland untertauchen. Häufig fehlt den Unterhaltsberechtigten dann die Zeit und die Nerven, ihre Ansprüche durchzusetzen. Auf diese Weise kommen einige Zahlungsunwillige leider mit ihrer Masche durch.

Autor: Thomas Meier


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