Durchstarten in München – So schreiben Sie die Rechnungen für Startup
Rechnungen sind für Unternehmen relevante Dokumente. Sie dienen als gedruckte oder elektronische Mitteilungen, die für die Zwecke des Steuerrechts bestimmte besondere Bedingungen erfüllen. Rechnungen werden in der Regel für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen ausgestellt und bilden die Grundlage für die buchhalterische Erfassung der wirtschaftlichen Vorgänge. Wer ein Start-Up gründet, muss sich zunächst in die Welt der Rechnungen einfinden. Dabei sollten Sie sich jedoch besonders bemühen, denn die Rechnung ist Ihre Absicherung.
Was muss auf die Rechnung?
Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsstellung nach bestimmten Vorschriften. Ob es sich dabei um eine Rechnung für die Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen handelt, ist vollkommen gleich. Wichtig ist, dass bestimmte Aspekte auf der Rechnung genannt werden.
Eine von Unternehmen oder bevollmächtigten Personen ausgestellte Rechnung muss bestimmte obligatorische Angaben enthalten, wie im Steuergesetzbuch betont wird. Diese sind wie folgt:
Die Seriennummer, welche dazu dient, die Rechnung eindeutig zu identifizieren gehört an erste Stelle. Sie sollte gefolgt werden von Informationen wie dem Datum der Ausstellung der Rechnung sowie dem Datum, an dem die Waren/Dienstleistungen geliefert wurden. Im Schriftkopf sollten Sie generell Ihren Firmennamen, die Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder gegebenenfalls Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen, der die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistungen erbracht hat nennen.
Die Rechnung selbst gibt Ihrem Kaufenden die Auskunft über die Bezeichnung und die Menge der gelieferten Gegenstände oder die Bezeichnung der erbrachten Dienstleistungen. Achten Sie darauf, stets die Mengenangaben sowie die Kosten pro Stück oder Stunde aufzulisten. Ihre Rechnung muss ein nachvollziehbares Dokument sein, das stets wieder geprüft und für schlüssig erklärt werden kann.
Bevor Sie Ihre erste Rechnung an einen Kunden ausstellen, sollten Sie die Vorlage von einem Finanzberater oder Steuerberater prüfen lassen. So können Sie sichergehen, dass das Dokument vom Finanzamt anerkannt und für korrekt befunden wird.
Die in den Rechnungen angegebenen Beträge können grundsätzlich in jeder beliebigen Währung angegeben werden, der Betrag der erhobenen oder zu regulierenden Mehrwertsteuer muss jedoch in Euro angegeben werden. Außerdem ist zu beachten, dass das Signieren und Stempeln von Rechnungen nicht obligatorisch ist.
Lassen Sie passende Stempel anfertigen
Aus dem Grund der Verpflichtung eines Rechnungsausstellenden zum Stempeln sowie Unterschrieben einer Rechnung, fragen sich immer mehr Unternehmen, wo sie gute Stempel erwerben können. Sicherlich können Sie das Stempeln auch digital vornehmen. Doch in den meisten Fällen ist es praktisch. Dem Kunden oder der Kundin das Dokument in Papierform aushändigen und schön stempeln zu können.
Haben Sie noch keine Stempel für Ihren Betrieb anfertigen lassen, sollten Sie einmal die Webseite der stempelfactory.de besuchen. Hier finden Sie die verschiedensten Stempel für Ihre Firma und auch das Privatleben. Das Individualisieren und Anpassen auf Ihre Bedürfnisse erfolgen innerhalb weniger Sekunden. So können Sie innerhalb kurzer Zeit die unterschiedlichsten Stempel für all Ihre Abteilungen herstellen und zu sich in die Firm bestellen.
Der Stempel für Ihre Rechnung sollte Ihr Firmenlogo sowie die Anschrift des Unternehmens beinhalten. Zudem können Sie die Möglichkeit einer Ansprechperson einbringen lassen, wenn stets die gleiche Person für das Unterzeichnen der Rechnungen zuständig sein wird.
Weiteres in der Rubrik Sonstiges und auf der Seite Sonstiges in und um München.