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Entfernungs-Pauschale oder Homeoffice-Pauschale: Die Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

9. März 2024

Die Entfernungs-Pauschale zählt schon seit Längerem zu den Werbungskosten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs steuermindernd absetzen kann. Um während der Corona-Pandemie die Auswirkungen der Infektion in Grenzen zu halten, wurde mit Beginn des Steuerjahrs 2020 die Homeoffice-Pauschale als eine weitere Steuerabzugsmöglichkeit eingeführt. Der folgende Artikel untersucht, welche positiven und negativen Aspekte sich bei der Wahl der Entfernungs-Pauschale oder der Homeoffice-Pauschale ergeben.

Was versteht man unter Entfernungs-Pauschale und Homeoffice-Pauschale?

Die Entfernungs-Pauschale – auch als Fahrtkostenpauschale bekannt – ist vielen Arbeitnehmern bekannt, die täglich mit dem privaten Auto oder einem öffentlichen Verkehrsmittel ins Büro fahren. Sie kann aber auch von einem selbstständigen Unternehmer angesetzt werden.

Die Fahrtkostenpauschale gilt für den Weg, der zwischen der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte liegt. Ein selbstständiger Unternehmer kann hiermit die Kosten steuermindernd absetzen, die er für die Fahrten zu seinen Kunden oder eine Dienstreise aufwendet.

Als steuermindernde Werbungskosten oder Betriebsausgaben erkennt das Finanzamt einen Betrag von 30 Cent für die ersten 20 Kilometer an. Ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht sich die Entfernungspauschale auf 38 Cent für jeden weiteren Kilometer. Es ist jedoch zu beachten, dass für jeden Tag, an dem die Fahrtstrecke zurückgelegt wird, nur die einfache Fahrt berücksichtigt werden kann.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer fährt 40 Kilometer zu seinem Büro. Seine tägliche Fahrstrecke beträgt demnach 80 Kilometer. Bei einer 5-Tage-Woche erkennt das Finanzamt 230 Arbeitstage im Jahr an. Die für ein Kalenderjahr anzusetzende Entfernungs-Pauschale ermittelt sich wie folgt:

40 Kilometer x 38 Cent x 230 Arbeitstage = 3.496 Euro

Für einen Arbeitnehmer gehört die Entfernungs-Pauschale zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Ein selbstständiger Unternehmer setzt den Betrag als Betriebsausgabe ab.

Fahrtkosten-Pauschale: Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Die Fahrtkosten-Pauschale wirkt sich nur in der Steuererklärung des Arbeitnehmers oder in der Gewinnermittlung des selbstständigen Unternehmers aus. Für einen Arbeitgeber ergeben sich hiermit weder Vor- noch Nachteile.

Der Arbeitnehmer profitiert von dem positiven Effekt, dass er mit dem Ansatz der Fahrtkosten-Pauschale seine jährliche Steuerlast mindern kann. Beträgt die einfache Strecke mehr als 18 Kilometer, liegt die Fahrtkosten-Pauschale über dem Arbeitnehmerpauschbetrag. Dieser wurde zum 1. Januar 2023 auf 1.230 Euro erhöht. Ein Nachteil der Entfernungs-Pauschale besteht darin, dass das Finanzamt nur die einfache Fahrt bei der Ermittlung des Werbungskostenabzugs berücksichtigt.

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© shivaphotographyy / pixabay

Wann sollte man sich für die Homeoffice-Pauschale entscheiden?

Die Homeoffice-Pauschale kann generell von jedem Berufstätigen angesetzt werden, der seine Tätigkeit in den eigenen vier Wänden ausführt. Ausnahmen bestehen z. B. für Musiker, die ihr Geld hauptsächlich durch die Durchführung von Konzerten verdienen. Der Gesetzgeber macht keine Unterscheidung, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um einen Arbeitnehmer oder einen selbstständigen Unternehmer handelt. Zusammenveranlagte Ehepaare können – bei Vorliegen der anderen notwendigen Voraussetzungen – eigenständig die Homeoffice-Pauschale ansetzen.

Um von der Alternative zur Fahrtkosten-Pauschale zu profitieren, muss ein Arbeitnehmer die Anlage N seiner Steuererklärung ausfüllen. Hier gibt er lediglich die Anzahl der Tage an, die er im Homeoffice gearbeitet hat. Das Finanzamt verwendet diese Angabe, um die Höhe des Werbungskostenabzugs zu ermitteln. Wichtig ist, dass die Entfernungs-Pauschale und die Homeoffice-Pauschale nebeneinander steuermindernd angesetzt werden können.

Beispiel:

Ein Angestellter übt seine Tätigkeit an 180 Tagen im Jahr in seinem Büro aus. 50 Tage verrichtet er seine Tätigkeit im Homeoffice. Die tägliche Strecke zur Arbeit beträgt 15 Kilometer. In seiner Steuererklärung kann er die folgenden Aufwendungen berücksichtigen:

Fahrtkosten-Pauschale: 15 Kilometer x 30 Cent x 180 Tage = 810 Euro

Homeoffice-Pauschale: 50 Tage x 6 Euro = 300 Euro

Ein selbstständiger Unternehmer muss für den Ansatz der Homeoffice-Pauschale keine Eintragung in der Steuererklärung vornehmen. Hier gehören der Maximalbetrag von 1.260 Euro zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Wichtig ist, dass die Abgabefrist für die Einreichung der Steuererklärung 2023 eingehalten wird.

Was ist für das Steuerjahr 2023 zu beachten?

Die zunächst befristete Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber ab dem Steuerjahr 2023 zu einer festen Abzugsmöglichkeit erklärt. Außerdem können nun sechs Euro – statt bisher fünf Euro – für jeden Tag angesetzt werden, die ein Arbeitnehmer oder ein selbstständiger Unternehmer in seinem Homeoffice die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausübt. Die maximale Abzugsmöglichkeit wurde auf 1.260 Euro erhöht. Damit deckt die Homeoffice-Pauschale ab diesem Zeitpunkt den Arbeitnehmerpauschbetrag (seit 1.1.2023: 1.230 Euro) ab.

Die Homeoffice-Pauschale darf nicht in der Steuererklärung angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer seine beruflich veranlasste Tätigkeit in einer Zweitwohnung ausführt. Dies gilt insbesondere, wenn die Kosten bereits im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht wurden. Im Zweifelsfall lohnt sich stets die Rücksprache mit einem Steuerberater.

In welchen Bereichen kann man nicht von der Homeoffice-Pauschale profitieren?

Eine Krankenschwester, die in einem Krankenhaus angestellt ist, kann die Homeoffice-Pauschale in ihrer Steuererklärung selbstredend nicht ansetzen. Dies gilt auch für einen Arzt oder einen Busfahrer. Deshalb ist bei einigen Berufsgruppen der Ansatz der Homeoffice-Pauschale von vornherein ausgeschlossen.

Wer als Schauspieler an einem Theater beschäftigt ist, hat ebenfalls kaum eine Möglichkeit, von der Neuregelung zur Homeoffice-Pauschale zu profitieren. Sowohl für das Casting als auch das Vorsprechen oder eine Bühnenaufführung sind die Präsenz des Schauspielers vor Ort gefragt. Dies gilt auch beim Nachsynchronisieren von Filmen oder einer Besprechung mit dem Regisseur. Einzig die Vorbereitung auf eine neue Rolle ist eine Tätigkeit, die man als Schauspieler auch in den eigenen vier Wänden verrichten kann. Wer hier von der Homeoffice-Pauschale profitieren möchte, dokumentiert in seiner Steuererklärung die Tage, die er für das Auswendiglernen eines Textes oder die anderen Tätigkeiten eines Schauspielers in seiner Wohnung verbracht hat. Maximal lassen sich hier sechs Euro pro Tag geltend machen.

Fazit

Entfernungs-Pauschale oder Homeoffice-Pauschale: Beide steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bieten sich nicht für jeden Arbeitnehmer oder selbstständigen Unternehmer an. Bei Berufen, die eine Präsenzpflicht erfordern – dies ist z. B. im Krankenhaus oder im Theater der Fall – kann man bei der Erklärung seiner Steuern nur die Fahrtkosten-Pauschale in Anspruch nehmen.

Wer seine Tätigkeit als Texter, Journalist oder Schriftsteller überwiegend im Homeoffice ausführt, kann hingegen jährlich maximal 1.260 Euro ansetzen. Man profitiert davon, dass die zunächst vorübergehende Regelung nun dauerhaft gelten soll.


Weiteres in der Rubrik Sonstiges und auf der Seite Sonstiges in und um München.