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© mohamed_hassan / pixabay

Wenn Angestellte zu häufig krank sind – So können Arbeitgeber vorgehen

2. April 2023

Als Arbeitgeber ist es wichtig, einen guten Überblick über krankheitsbedingte Fehlzeiten, Verletzungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz zu haben. Schließlich sollten Angestellte unterstützt werden und durch besondere Maßnahmen geschont werden. Haben Angestellte beispielsweise zahlreiche Fehltage aufgrund von Rückenbeschwerden, kann der Einsatz eines besonderen Arbeitsstuhls, der die Bandscheiben schont, helfen. Ebenso sollten Menschen mit psychischem Leiden besser von den Arbeitgeber geschützt werden.

So verbessern Sie als Arbeitgeber das Arbeitsumfeld

Als Arbeitgeber sind Sie stets für das Arbeitsumfeld und -klima in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Nicht immer ist es dem Unternehmen möglich, das benötigte Fachwissen zum ergonomischen sowie Gesundheit schonenden Arbeiten selbst einzubringen. Dann sollte die Zusammenarbeit mit einem arbeitsmedizinischen Dienst oder einer anderen gleichwertigen Einrichtung stattfinden. So können Sie nicht nur Krankheitsausfälle verhindern, sondern auch für ein besseres Wohlbefinden der Angestellten sorgen. Während der Zusammenarbeit mit einem solchen Dienst sollten Sie nicht nur die Minimierung der Risiken in der Arbeitsumgebung in den Fokus stellen. Auch das Etablieren von Verfahren zur Erkennung und zum frühzeitigen Erkennen von Krankheitsanzeichen ist ein ausschlaggebender Faktor.

Sollten Angestellte aus der Krankheit zurückkehren, muss der Arbeitgeber Maßnahmen wie Arbeitsanpassung und Rehabilitation kennen. So kann eine bessere Wiedereingliederung stattfinden.

Verbessern Sie zudem die Routinen für die laufende Kommunikation mit krankgeschriebenen Mitarbeitern.


Wenn Angestellte unbegründet oft krank sind

Doch nicht immer sind Angestellte krank und bleiben deshalb dem Betrieb fern. In seltenen Fällen lassen sich die Angestellten vom zuständigen Hausarzt oder Hausärztin unbegründet krankschreiben. Stressige Phasen im Büro oder das Anstehen der Inventur verleiten dazu, der Arbeit fernzubleiben und die freie Zeit zu genießen. Tritt ein solches Fernbleiben der Arbeit sehr oft auf, können Arbeitgeber begründeten Verdacht haben, dass der oder die Angestellte „krankmacht“. Doch was kann in einem solchen Fall von Seiten des Arbeitgebers getan werden?
Zunächst ist es wichtig, dass Sie das direkte Gespräch mit den Angestellten suchen. Lassen Sie sich die Gründe für das häufige Fehlen erklären und bieten Sie Hilfe an, die Ursachen zu beseitigen. Fühlt sich der oder die Angestellte überfordert, gilt es den Druck etwas wegzunehmen. Sollte trotz einer verbessernden Maßnahme weiteres Fehlen auftreten und begründeter Verdacht zum „krankmachen“ bestehen, können Unternehmen noch eine weitere Möglichkeit in Betracht ziehen.

Eine Detektei beauftragen

Bevor Sie eine Detektei beauftragen, den Arbeitgeber des „blau machens“ zu entlarven, gilt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Schließlich darf ein Arbeitnehmer nicht einfach durch einen Detektiv ausspioniert werden. Ausschließlich dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht, sind Arbeitgeber berechtigt, einem Detektiv einzuschalten. Ein begründeter Verdacht ist nicht, die eigene Mutmaßung. Vielmehr müssen beispielsweise Kollegen oder Kolleginnen gesehen haben, dass sich der Angestellte zuwider der Krankmeldung verhält. Wer krankgeschrieben ist, darf einkaufen gehen oder sich bei einem Spaziergang auskurieren. Jedoch ist das Feiern auf einer Party oder der spaßige Aufenthalt im Freibad verboten. Wird ein Angestellter oder eine Angestellte dabei gesehen, kann dies ein ausschlaggebender Verdacht sein. Die Detektei kann Ihnen dabei helfen, den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin genauer zu beobachten, bis sich der Verdacht beweisen lässt.


Weiteres in der Rubrik Sonstiges und auf der Seite Sonstiges in und um München.